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BARNEY'S FARM - TROPICANNA BANANA FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. BFTCB05F
Hersteller: BARNEY'S FARM
Eine perfekt gelungene Verbindung von Tropicanna (Girl Scout Cookies x Tangie) und einem Hauch von Banana Kush, eine weitere absolut verlockende Ergänzung der Barney's Farm Collection.
Standardpreis
€49,01 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Mengenrabatte
- Da 50 a 999 Extra-Rabatt von 20 %
Eine perfekt gelungene Verbindung von Tropicanna (Girl Scout Cookies x Tangie) und einem Hauch von Banana Kush, eine weitere absolut verlockende Ergänzung der Barney's Farm Collection.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Tropicanna Banana Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 40% Indica / 60% Sativa
- Genetik: Tropicanna x Banana Kush
- Blühende Tage: 65 - 70 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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