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BUDDHA SEEDS - WHITE DWARF AUTO FEM | BLISTER 1x10 SEEDS
Kabeljau. IWD10F
Hersteller: BUDDHA SEEDS
Nach mehr als 10 Jahren Arbeit mit White Dwarf, die aus der Kreuzung von zwei starken Indicas hervorgegangen ist, wird White Dwarf #2 in einer verbesserten Version wiedergeboren. Dahinter stehen...
Standardpreis
€60,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Nach mehr als 10 Jahren Arbeit mit White Dwarf, die aus der Kreuzung von zwei starken Indicas hervorgegangen ist, wird White Dwarf #2 in einer verbesserten Version wiedergeboren. Dahinter stehen nicht weniger als 35 Generationen dieser Genetik.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale White Dwarf Auto Fem:
- Gattung: Autoflowering
- Genotyp: Überwiegend Indica
- Genetik: Geheime Kreuzung von autoflowering Indicas
- Tage: 65 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.

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