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STILLE SAMEN - TRAUBENSAFT FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. SILS020F05
Hersteller: SILENT SEEDS
Grape Juice ist ein erstklassiger feminisierter Indica-dominanter Samen, dessen Hauptunterscheidungsmerkmal ein starkes Traubensaftaroma ist. Diese lilafarbene Indica-Königin hat mehr als einen...
Standardpreis
€42,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Grape Juice ist ein erstklassiger feminisierter Indica-dominanter Samen, dessen Hauptunterscheidungsmerkmal ein starkes Traubensaftaroma ist. Diese lilafarbene Indica-Königin hat mehr als einen Trick in petto, um Sie zu verführen... Denken Sie daran: Purple Candy Rain!
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Grape Juice Fem:
- Gattung: Indica-dominant, feminisiert
- Genotyp: 85% Indica / 15% Sativa-Hybrid
- Genetik: Purple Punch x Grape Soda
- Tage: 58-63
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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