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GEWÄCHSHAUS SAMEN CO. - KALASHNIKOVA FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. SGFF050018
Hersteller: GREEN HOUSE SEED CO.
Kalashnikova ist das Ergebnis der Kreuzung zweier legendärer Stämme.
Eine Indica-dominante Genetik, die aus der Hybridisierung einer ausgewählten Sorte von AK 47 und White Widow entstand.
Standardpreis
€34,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Kalashnikova ist das Ergebnis der Kreuzung zweier legendärer Stämme.
Eine Indica-dominante Genetik, die aus der Hybridisierung einer ausgewählten Sorte von AK 47 und White Widow entstand.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eine Indica-dominante Genetik, die aus der Hybridisierung einer ausgewählten Sorte von AK 47 und White Widow entstand.
Eigenschaften Kalashnikova Fem
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Hybrid 80% Indica 20% Sativa
- Genetik: AK-47 x White Widow
- Tage: 49-56
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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