SEEDSALAD - MINTZ CAKE CALIFORNIAN TRIPLOID FEM | 1 SAMEN
Mintz Cake Seedsalad - Californian Feminised Triploid Seeds Mintz Cake Seedsalad ist eine feminisierte triploide Genetik der nächsten Generation, die ausgewählt wurde, um sehr hohe Erträge,...
Mintz Cake Seedsalad - Californian Feminised Triploid Seeds
Mintz Cake Seedsalad ist eine feminisierte triploide Genetik der nächsten Generation, die ausgewählt wurde, um sehr hohe Erträge, große Stabilität und ein modernes, intensives Geschmacksprofil zu bieten . Diese Sorte ist das Ergebnis einer Kreuzung zwischen Thin Mintz, Ice Cream Cake F8 und High Octane F7, drei Spitzengenetiken, die für Vitalität, reichliche Harzproduktion und ein reiches, komplexes aromatisches Bouquet sorgen.
Die Samen werden in einer versiegelten Pipette verpackt und in einen UV-beständigen Beutel gelegt, um die Qualität und Lebensfähigkeit der Samen zu erhalten.
Die Pflanze blüht schnell (etwa 55 Tage) und entwickelt sehr kompakte Blüten mit großen Kelchen, die stark mit Harz bedeckt sind. Eines der interessantesten ästhetischen Merkmale ist die innere Färbung mit rosafarbenen Pigmenten, die den Blütenständen ein besonders attraktives Aussehen verleiht.
Dank der triploiden Genetik weist Mintz Cake eine hohe Botrytis-Resistenz auf, was die Zuverlässigkeit des Anbaus auch unter schwierigsten Umweltbedingungen erhöht. Labortests zeigen eine Sterilität von 95 %, was zur Stabilität und Qualität der Blütenstände beiträgt.
Aromatisch bietet diese Sorte ein hauptsächlich gasförmiges Profil, begleitet von süßen und cremigen Noten, die an Früchte und Eiscreme erinnern und ein intensives und anhaltendes Aroma erzeugen.
Die hohe Harzproduktion macht Mintz Cake auch für die Verarbeitung besonders interessant: Der Ertrag pro Extrakt liegt bei über 6 %, was sie auch für diese Art der Verwendung zu einer sehr leistungsfähigen Genetik macht.
Eigenschaften Mintz Cake Seedsalad Triploid Fem:
- Gattung: Triploid Fem
- Versiegelte Pipette in haltbarer, UV-beständiger Tüte
- Handelsname: Mintz Cake
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Genetik: Thin Mintz x Ice Cream Cake F8 x High Octane F7.
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Blühende Tage: 55
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Produktion: Sehr hoch
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Mittlere Färbung (rosafarbene Pigmentierung innerhalb der Blüte)
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Sehr widerstandsfähig gegen Botrytis
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Ertrag für Extrakte: 6%++
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Attraktivität: kompakte Blüte, große Kelche, sehr harzig, mit Innenfärbung
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Geruch / Geschmack : gasartig, hauptsächlich mit Noten von süßen Früchten / Eiscreme
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95% laborgeprüfte Sterilität
Triploide Samen sind triploide feminisierte Samen, was bedeutet, dass jede Pflanze drei Chromosomensätze anstelle der üblichen zwei enthält. Diese natürlich induzierte Chromosomenexpression führt zu: erhöhter Wuchskraft, reduzierter Samenbildung, erhöhter Stabilität.
In der Natur kommt sie normalerweise als diploide Pflanze mit zwei Chromosomen vor. Durch gezielte Hybridisierung und Selektionsdruck haben wir jedoch ein seltenes Phänomen ausgenutzt und tetraploide Pflanzen mit einer natürlichen Chemikalie aus der Zwiebel des Herbstkrokus (Colchicum autumnale) erzeugt. Diese tetraploiden Pflanzen werden dann mit diploiden Pflanzen gekreuzt, so dass Nachkommen mit drei Chromosomen, so genannte triploide Samen, entstehen. Diese verbesserten Samen eröffnen den Weg zu einer größeren genetischen Vitalität und noch nie dagewesenen Möglichkeiten.
Diese innovative Technik basiert auf einer bewährten natürlichen Methode, die in der modernen Landwirtschaft angewandt wird: Triploide Pflanzen werden durch selektive Hybridisierungsmethoden unter Verwendung natürlicher Substanzen erzeugt. Es ist keine genetische Veränderung im Spiel. Sie enthalten keine gentechnisch veränderten Organismen.
Beispiele für triploide Pflanzen finden Sie in Ihrem Küchenobst, z. B. in kernlosen Wassermelonen, Weintrauben, Bananen und Zitrusfrüchten.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.

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