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SEEDSTOCKERS - BCN CRITICAL XXL FEM | 25 SAMEN
Kabeljau. SSTKF0025012
Hersteller: SEEDSTOCKERS
BCN Critical ist ein weiterer berühmter und preisgekrönter Klassiker von Seedstockers. Diese Sorte ist ein etablierter und beständiger Gewinner. Unsere Experten haben diese Sorte erhalten, nachdem...
Standardpreis
€79,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Mengenrabatte
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BCN Critical ist ein weiterer berühmter und preisgekrönter Klassiker von Seedstockers. Diese Sorte ist ein etablierter und beständiger Gewinner. Unsere Experten haben diese Sorte erhalten, nachdem sie Elite-Klone von Kritikal Bilbo und Critical+ aus dem Baskenland gekreuzt, das beste Individuum ausgewählt und es mit originalen Critical Mass Regular-Samen aus unseren Samenarchiven gekreuzt haben. Wir haben eine neue Auswahl von Critical getroffen, die die beste Version ergab, die wir je gesehen haben.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Abs. 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften BCN Critical XXL Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Indica/Sativa-Hybrid
- Genetik: Kritikal Bilbo X Critical Mas
- Tage: 56
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Abs. 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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