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SEEDSTOCKERS - RUNTZ FEM | 100 SAMEN
Kabeljau. SSTKF0100068
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Seedstockers freut sich, Runtz Feminisierte Samen zu unserer Sammlung hinzuzufügen. Runtz ist eine der größten Spezialsorten in den Vereinigten Staaten im Moment, die Gelato 33 Genetik mit einem...
Standardpreis
€487,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Seedstockers freut sich, Runtz Feminisierte Samen zu unserer Sammlung hinzuzufügen. Runtz ist eine der größten Spezialsorten in den Vereinigten Staaten im Moment, die Gelato 33 Genetik mit einem preisgekrönten Zkittle kombiniert. Runtz Fem-Samen gehören zu den besten indicadominierten US-Genetiken, die uns je begegnet sind.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den rechtlichen Begriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Runtz Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Ice Cream 33 x Zkittlez
- Tage: 56-63
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den rechtlichen Begriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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