verfügbar
SENSI SEEDS BANK - CALIFORNIA INDICA FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. SS1560321
Hersteller: SENSI SEEDS BANK
Die feminisierten California Indica-Samen von Sensi Seeds haben ihren Ursprung in einer Kreuzung zwischen einer California Orange und einer Afghani-Haschpflanze.
Eigenschaften California...
Standardpreis
€21,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Die feminisierten California Indica-Samen von Sensi Seeds haben ihren Ursprung in einer Kreuzung zwischen einer California Orange und einer Afghani-Haschpflanze.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften California Indica Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Hybrid 65% Indica / 35% Sativa
- Genetik: Orange-bud x (Northern Lights #1 x Hash Plant)
- Blühende Tage: 45-50 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
-
3

Neuberechnung in Arbeit ...