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DUTCH PASSION - AMSTERDAM AMNESIA FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. DP11752
Hersteller: DUTCH PASSION
Die ursprüngliche und beste Amnesia Haze der Welt ist natürlich ein Amsterdamer Produkt, es könnte nicht anders sein!
In nur wenigen Jahren hat diese niederländische sativadominierte Sorte...
Standardpreis
€59,95 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Die ursprüngliche und beste Amnesia Haze der Welt ist natürlich ein Amsterdamer Produkt, es könnte nicht anders sein!
In nur wenigen Jahren hat diese niederländische sativadominierte Sorte die Welt erobert.
Die feminisierte Samenkollektion von Dutch Passion wäre ohne den zeitlosen Klassiker Amsterdam Amnesia Haze nicht vollständig.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
In nur wenigen Jahren hat diese niederländische sativadominierte Sorte die Welt erobert.
Die feminisierte Samenkollektion von Dutch Passion wäre ohne den zeitlosen Klassiker Amsterdam Amnesia Haze nicht vollständig.
Eigenschaften Amsterdam Amnesia Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Hauptsächlich Sativa-Hybrid
- Genetik: Amsterdam Amnesia Haze
- Tage: 63 - 70 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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