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ROYAL QUEEN SEEDS - COOKIES ICE CREAM AUTOMATIC FEM (USA PREMIUM) | 1 SEED
Kabeljau. RQSAUT001061
Hersteller: ROYAL QUEEN SEEDS
Cookies Gelato Automatic wurde durch die Kreuzung zweier berühmter Eltern geschaffen: Cookies Gelato und Big Skunk Auto. Nach einer Periode des Experimentierens wurde eine Sorte mit einem...
Standardpreis
€9,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Cookies Gelato Automatic wurde durch die Kreuzung zweier berühmter Eltern geschaffen: Cookies Gelato und Big Skunk Auto. Nach einer Periode des Experimentierens wurde eine Sorte mit einem genetischen Profil von 20% Sativa, 75% Indica und 5% Ruderalis geschaffen.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Cookies Gelato Automatic Royal Queen Seeds:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Hybrid 20% Sativa / 75% Indica / 5% Ruderalis
- Genetik: Cookies Gelato x Big Skunk Auto
- Tage: 56-63
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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