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SEEDSTOCKERS - BLACKBERRY GUM AUTO FEM (SUPERIOR) | 1 SAMEN
Kabeljau. SSTKAF0001005
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Das Blackberry Gum Auto ist eines der schönsten Autos, die wir je gesehen haben.
Eigenschaften Blackberry Gum Auto Fem:
Gattung: Feminisierte Autoflowering
Genotyp:...
Standardpreis
€5,49 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Mengenrabatte
- Da 5 a 9 Extra-Rabatt von 5 %
- Da 10 a 24 Extra-Rabatt von 10 %
- Da 25 a 999 Extra-Rabatt von 15 %
Das Blackberry Gum Auto ist eines der schönsten Autos, die wir je gesehen haben.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Blackberry Gum Auto Fem:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: (Bubble Gum X Blueberry) X Auto Blueberry
- Tage: 63
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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