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STILLE SAMEN - GORILLA FROST FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. SILS019F05
Hersteller: SILENT SEEDS
Gorilla Frost ist eine erstklassige Indica-dominante feminisierte Sorte mit einem frischen, zitrusartigen, blumigen Geschmacksprofil. Frost" bedeutet Frost; in der Tat produziert diese Sorte eine...
Standardpreis
€45,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Gorilla Frost ist eine erstklassige Indica-dominante feminisierte Sorte mit einem frischen, zitrusartigen, blumigen Geschmacksprofil. Frost" bedeutet Frost; in der Tat produziert diese Sorte eine beeindruckende Menge an Trichomiden, die sie aussehen lassen, als wäre sie mit Schnee oder Frost bedeckt.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Gorilla Frost Fem:
- Gattung: Indica-dominant feminisiert
- Genotyp: 75% Indica / 25% Sativa-Hybrid
- Genetik: Gorilla Glue#4 x Gorilla#5
- Tage: 58-63
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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