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SWEET SEEDS - CRYSTAL CANDY AUTO® FEM (SWS61) | 100 SEEDS Verfügbar solange der Vorrat reicht
Kabeljau. SWCRCAP100
Hersteller: SWEET SEEDS
Autoflowering der 4. Generation, entstanden durch Kreuzung von Cristal Candy (SWS58) mit Sweet Special Auto (SWS35).
Eigenschaften Crystal Candy Auto Fem:
Gattung: Autoflowering...
Standardpreis
€350,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Autoflowering der 4. Generation, entstanden durch Kreuzung von Cristal Candy (SWS58) mit Sweet Special Auto (SWS35).
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Crystal Candy Auto Fem:
- Gattung: Autoflowering feminisierte Hybride
- Genotyp: Indica: 60% / Sativa: 38,4% / 1,6% Ruderalis
- Genetik: Crystal Candy (SWS58) x Sweet Special Auto (SWS35)
- Tage: 56 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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