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BARNEY'S FARM - HOCHZEITSTORTE FEM | 10 SAMEN
Kabeljau. BFWK10
Hersteller: BARNEY'S FARM
Barney's Farm wählte für WEDDING CAKE eine indicadominierte Version (80% Indica + 20% Sativa) und entschied sich dafür, die ursprüngliche Pink Cookies aka Wedding Cake-Genetik aus der Kollektion...
Standardpreis
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Barney's Farm wählte für WEDDING CAKE eine indicadominierte Version (80% Indica + 20% Sativa) und entschied sich dafür, die ursprüngliche Pink Cookies aka Wedding Cake-Genetik aus der Kollektion von Barneys Farm weiterzuentwickeln, die ursprünglich von Seed Junky Genetics kreiert wurde.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New Yorker Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf (Artikel 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90) ohne entsprechende Genehmigung (Artikel 17 des Präsidialerlasses 309/90) verboten. In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Der Verkauf von Saatgut erfolgt unter der Bedingung, dass es nicht von Dritten unter Verstoß gegen das Gesetz verwendet wird.
Merkmale Wedding Cake Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 80% Indica / 20% Sativa
- Genetik: Cherry Pie x Girl Scout Cookies x OG Kush
- Blühende Tage: 55 - 60 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New Yorker Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf (Artikel 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90) ohne entsprechende Genehmigung (Artikel 17 des Präsidialerlasses 309/90) verboten. In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Der Verkauf von Saatgut erfolgt unter der Bedingung, dass es nicht von Dritten unter Verstoß gegen das Gesetz verwendet wird.
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