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BARNEY'S FARM - BLUE ICE CREAM 41 FEM | 1 SAMEN
Kabeljau. BFBLG411
Hersteller: BARNEY'S FARM
BLUE GELATO 41 ist die erstaunliche Superkreuzung zwischen Blueberry und West Coast. Sie wurde durch Kreuzung der berühmten Blueberry mit Thin Mint Girl Scout Cookies und Sunset Sherbert, einer...
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BLUE GELATO 41 ist die erstaunliche Superkreuzung zwischen Blueberry und West Coast. Sie wurde durch Kreuzung der berühmten Blueberry mit Thin Mint Girl Scout Cookies und Sunset Sherbert, einer frischen und fruchtigen Indica, erschaffen.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Blue Gelato 41 Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 60% Indica / 40% Sativa
- Genetik: Blueberry x Thin Mint Girl Scout Cookies x Sunset Sherbert
- Blühende Tage: 63 - 70 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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