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BARNEY'S FARM - DOS SI DOS 33 FEM | 1 SAMEN
Kabeljau. BFDSD01F
Hersteller: BARNEY'S FARM
Dos Si Dos wurde aus OG Kush Breath entwickelt, einer Girl Scout Cookies feno von K.O gekreuzt mit Face Off OG und wiederum gekreuzt mit der legendären Cookies Kush (OG Kush X GSC feno). Fügen Sie...
Standardpreis
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Dos Si Dos wurde aus OG Kush Breath entwickelt, einer Girl Scout Cookies feno von K.O gekreuzt mit Face Off OG und wiederum gekreuzt mit der legendären Cookies Kush (OG Kush X GSC feno). Fügen Sie dem Rezept eine subtile Mischung aus Ice Cream #33 mit seiner charmanten Sunset Sherbet x Thin Mint GSC Erbe und da haben Sie es!
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Dos Si Dos 33 Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 60% Indica / 40% Sativa
- Genetik: Dos Si Dos x Gelato #33
- Blühende Tage: 60 - 65 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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