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BARNEY'S FARM - DOS SI DOS AUTO FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. BF1001503
Hersteller: BARNEY'S FARM
DOS SI DOS AUTO ist eine außergewöhnliche neue selbstblühende, indicadominierte Super-Hybride (65% Indica / 35% Sativa), die perfekt in die ständig wachsende Cali Autoflowering Collection von...
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DOS SI DOS AUTO ist eine außergewöhnliche neue selbstblühende, indicadominierte Super-Hybride (65% Indica / 35% Sativa), die perfekt in die ständig wachsende Cali Autoflowering Collection von Barney's Farm passt.
ACHTUNG: Hanfsamen sind von der gesetzlichen Definition von Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Dos Si Dos Auto Fem:
- Gattung: Autoflowering
- Genotyp: 65% Indica / 35% Sativa
- Genetik: Dos Si Dos x BF Super Auto #1
- Tage: 70 - 75 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen sind von der gesetzlichen Definition von Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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