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BARNEY'S FARM - MOBY DICK FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. BF2004705
Hersteller: BARNEY'S FARM
Diese wenig bekannte Knospe hat sich dank ihrer überraschend konstanten Erträge bei neuen und erfahrenen Züchtern gleichermaßen als sehr beliebt erwiesen. Bereiten Sie sich darauf vor, das...
Standardpreis
€49,01 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Mengenrabatte
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Diese wenig bekannte Knospe hat sich dank ihrer überraschend konstanten Erträge bei neuen und erfahrenen Züchtern gleichermaßen als sehr beliebt erwiesen. Bereiten Sie sich darauf vor, das Schwergewicht der Sorte kennenzulernen - Moby Dick
Merkmale Moby Dick Fem:
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Moby Dick Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 25% Indica 75% Sativa
- Genetik: G13 Haze x White Widow
- Tage: 63 - 70 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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