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BARNEY'S FARM - PURPLE PUNCH FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. BF2004103
Hersteller: BARNEY'S FARM
Barney's Farm bietet weiterhin erstaunliche Genetik aus der ganzen Welt an. In diesem Fall präsentiert sie eine weitere Sorte, die von der amerikanischen Westküste stammt und PURPLE PUNCH heißt....
Standardpreis
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Barney's Farm bietet weiterhin erstaunliche Genetik aus der ganzen Welt an. In diesem Fall präsentiert sie eine weitere Sorte, die von der amerikanischen Westküste stammt und PURPLE PUNCH heißt. Die delikate Verschmelzung ihrer Indica-dominanten Larry OG x Granddaddy Purple-Eltern hat ein wirklich verlockendes Juwel hervorgebracht.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Purple Punch Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 90% Indica / 10% Sativa
- Genetik: Granddaddy Purple x Larry OG
- Blühende Tage: 50 - 60 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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