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BUDDHA SEEDS - BUDDHA COOKIE FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. BSBCKF3
Hersteller: BUDDHA SEEDS
Wenn es eine wirklich amerikanische und weltberühmte Sorte gibt, dann ist es Girl Scout Cookies. Bei Buddha Seeds war uns klar, dass diese meistverkaufte Delikatesse in unserem Katalog...
Standardpreis
€25,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Wenn es eine wirklich amerikanische und weltberühmte Sorte gibt, dann ist es Girl Scout Cookies. Bei Buddha Seeds war uns klar, dass diese meistverkaufte Delikatesse in unserem Katalog amerikanischer Sorten nicht fehlen durfte, und wir haben alle unsere Bemühungen darauf konzentriert, dem Original treu zu bleiben.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Cookie Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Vorwiegend Indica
- Genetik: Buddha Cookie
- Tage: 53 - 63 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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