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KÖSTLICHE SAMEN - ZUCKERWATTE FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. DELCOC3
Hersteller: DELICIOUS SEEDS
Lange Zeit hat sich der Züchterpool von Delicious Seeds der Herausforderung gestellt und sich an die Arbeit gemacht, eine Pflanze mit enormem Potenzial zu entwickeln. Diese Sorte kombiniert die...
Standardpreis
€22,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Lange Zeit hat sich der Züchterpool von Delicious Seeds der Herausforderung gestellt und sich an die Arbeit gemacht, eine Pflanze mit enormem Potenzial zu entwickeln. Diese Sorte kombiniert die Süße von Caramelo mit den blumigen Aromen südafrikanischer Sativas wie Power Plant.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Cotton Candy Kush Delicious Seeds:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 25% Indica / 75% Sativa
- Genetik: Lavendel x Kraftwerk
- Tage: 60-70 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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