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DUTCH PASSION - DURBAN DEW | 1 SEED Verfügbar solange der Vorrat reicht
Kabeljau. DP12612
Hersteller: DUTCH PASSION
Durban Dew ist ein robuster, Sativa-dominanter Hybrid. Durban Dew ist eine Verschmelzung von zwei originalen Dutch Passion-Klassikern, Durban Poison und Frisian Dew. Beide Sorten sind für ihr...
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Durban Dew ist ein robuster, Sativa-dominanter Hybrid. Durban Dew ist eine Verschmelzung von zwei originalen Dutch Passion-Klassikern, Durban Poison und Frisian Dew. Beide Sorten sind für ihr außergewöhnliches und einzigartiges genetisches Profil bekannt.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Durban Dew Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Überwiegend Sativa-Hybrid
- Genetik: Durban Poison x Frisian Dew
- Tage: 63 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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