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HOLLÄNDISCHE LEIDENSCHAFT - DURBAN TAU | 5 SAMEN
Kabeljau. DP12652
Hersteller: DUTCH PASSION
Durban Dew ist ein robuster, Sativa-dominanter Hybrid. Durban Dew ist eine Verschmelzung von zwei originalen Dutch Passion-Klassikern, Durban Poison und Frisian Dew. Beide Sorten sind für ihr...
Standardpreis
€52,95 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Durban Dew ist ein robuster, Sativa-dominanter Hybrid. Durban Dew ist eine Verschmelzung von zwei originalen Dutch Passion-Klassikern, Durban Poison und Frisian Dew. Beide Sorten sind für ihr außergewöhnliches und einzigartiges genetisches Profil bekannt.
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom rechtlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Durban Dew Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Vorwiegend Sativa-Hybrid
- Genetik: Durban Poison x Frisian Dew
- Tage: 63 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom rechtlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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