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SCHNELLE KNOSPEN - C4 AUTO FEM | 1 SAMEN
Kabeljau. FBS01F9004
Hersteller: FASTBUDS SEEDS
C4 war eine der ersten autoflowering Sorten, die von Fast Buds auf den Markt gebracht wurde. Sie wurde im Laufe der Jahre einer sorgfältigen genetischen Selektion unterzogen, was zu einer der...
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C4 war eine der ersten autoflowering Sorten, die von Fast Buds auf den Markt gebracht wurde. Sie wurde im Laufe der Jahre einer sorgfältigen genetischen Selektion unterzogen, was zu einer der stabilsten lila Genetik auf dem heutigen Markt führte.
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften C4 Auto Fast Buds Seeds:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 45% Indica / 55% Sativa
- Genetik: C4 Autoflowering
- Tage: 56 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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