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SCHNELLE KNOSPEN - ORIGINAL NORDLICHT AUTO | 5 SAMEN
Kabeljau. FBS05F9033
Hersteller: FASTBUDS SEEDS
Eine unglaublich robuste autoflowering Sorte, die einfach zu züchten und perfekt für Anfänger ist. Eine sehr robuste Sorte, die gut auf heiße und kalte Bedingungen reagiert und sehr wenig Pflege...
Standardpreis
€40,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Eine unglaublich robuste autoflowering Sorte, die einfach zu züchten und perfekt für Anfänger ist. Eine sehr robuste Sorte, die gut auf heiße und kalte Bedingungen reagiert und sehr wenig Pflege benötigt.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Original Northern Lights Auto Fast Buds Seeds:
- Gattung: Feminisiert Autoflowering
- Genotyp: Hybrid 30% Sativa 70% Indica
- Genetik: NL Autoflowering
- Tage: 56-64 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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