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SCHNELLE KNOSPEN - TANGIE'MATIC AUTO | 3 SAMEN
Kabeljau. FBS03F9016
Hersteller: FASTBUDS SEEDS
Tangie'matic ist eine elegante Sativa, die mit moderner autoflowering Genetik gemischt wurde und erfolgreich die ganze Magie eines Klassikers wiedererlangt, den man auf Vorrat anbauen sollte.
Standardpreis
€ 30,00
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Preisangebot
€21,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
bis31/12/2026
Tangie'matic ist eine elegante Sativa, die mit moderner autoflowering Genetik gemischt wurde und erfolgreich die ganze Magie eines Klassikers wiedererlangt, den man auf Vorrat anbauen sollte.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Tangie'matic Auto Fast Buds Seeds:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Hybrid 65% Sativa 35% Indica
- Genetik: Tangie Auto
- Tage: 63-70
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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