Derzeit nicht verfügbar
HOLLÄNDISCHE LEIDENSCHAFT - DESFRAN FEM | 100 SAMEN
Kabeljau. P209837
Hersteller: DUTCH PASSION
Desfrán ist eine legendäre Sorte in Südamerika. Sie ist das Ergebnis einer Kreuzung zwischen Destroyer und Destroyer; ursprünglich war sie eine dreifache Kreuzung aus Oaxaca (Mexiko), Punto...
Standardpreis
€489,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Desfrán ist eine legendäre Sorte in Südamerika. Sie ist das Ergebnis einer Kreuzung zwischen Destroyer und Destroyer; ursprünglich war sie eine dreifache Kreuzung aus Oaxaca (Mexiko), Punto Rojo (Kolumbien) und Meao Thai und kam aus Argentinien zu Dutch Passion.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Begriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Desfran Fem:
- Gattung: Feminisiert XL
- Genotyp: Überwiegend Sativa-Hybrid
- Genetik: Zerstörer x Zerstörer
- Tage: 63
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Begriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
-
100
