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HUMBOLDT SAMEN ORGANISATION - ERDNUSSBUTTER ATEM SCHNELL BLÜHENDE FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. HS008FF0005
Hersteller: HUMBOLDT SEED ORGANIZATION
Diese phänomenale Sorte erschien vor nicht allzu langer Zeit und wurde sofort zu einem Klassiker. Die Underground-Szene hatte gesprochen und diese Kreation war definitiv ein Gewinner und wurde...
Standardpreis
€54,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Diese phänomenale Sorte erschien vor nicht allzu langer Zeit und wurde sofort zu einem Klassiker. Die Underground-Szene hatte gesprochen und diese Kreation war definitiv ein Gewinner und wurde komplett zum Mainstream. Die Peanut Butter Breath ist eine wunderschöne Kombination aus Dosi-Do (Cookies x OG Kush) und Mendo Breath (OGKB x Mendo Montage) für einen gasartigen, bäckerisch-süßen Abgang. Mit einem unvergesslichen tiefvioletten Schimmer, während die Attraktivität der Tüte unbestreitbar ist. Sie wurde in Apotheken im ganzen Land vorgestellt und für ihr scharfes terpenisches Profil gelobt. Ein sicherer Gewinner für diejenigen, die für die Liebe zum Geschmack jagen.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Peanut Butter Breath Fast Flowering Fem:
- Gattung: Indica-dominant feminisiert
- Genotyp: Hybrid 70% Indica / 20% Ruderalis / 10% Sativa
- Genetik: Peanut Butter Breath x Uncirculated Elite OG Auto
- Tage: n.d.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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