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HUMBOLDT SEED ORGANISATION - BANANA SAPPHIRE FEM | 3 SEEDS
Kabeljau. HS001F0003
Hersteller: HUMBOLDT SEED ORGANIZATION
Diese fruchtbare Kombination kombiniert die Feinheiten der Banana OG mit der beißenden Komplexität unserer einzigartigen und elitären Sapphire OG. Diese beiden Stämme haben zu dieser...
Standardpreis
€38,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Diese fruchtbare Kombination kombiniert die Feinheiten der Banana OG mit der beißenden Komplexität unserer einzigartigen und elitären Sapphire OG. Diese beiden Stämme haben zu dieser phänomenalen Kreation geführt. Diese Sorte sollte in keiner Sammlung fehlen.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Banana Sapphire Fem:
- Gattung: Indica-dominant feminisiert
- Genotyp: Hybrid 75% Indica / 25% Sativa
- Genetik: Banana OG x Sapphire OG
- Tage: n.d.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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