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HUMBOLDT SEED ORGANISATION - CHOCOLATE MINT OG AUTO FEM | 10 SAMEN
Kabeljau. HS012AF0010
Hersteller: HUMBOLDT SEED ORGANIZATION
Entstanden aus einigen unserer wertvollsten Genetiken, der autoflowering Chocolate Mint OG und OG Kush, ist dies die Sorte, auf die Kenner gewartet haben. Erweitern Sie Ihre Sammlung mit diesem...
Standardpreis
€95,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Entstanden aus einigen unserer wertvollsten Genetiken, der autoflowering Chocolate Mint OG und OG Kush, ist dies die Sorte, auf die Kenner gewartet haben. Erweitern Sie Ihre Sammlung mit diesem harzigen Juwel.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Chocolate Mint OG Auto Fem:
- Gattung: Indica-dominant feminisiert
- Genotyp: Hybrid 70% Indica / 20% Ruderalis / 10% Sativa
- Genetik: Chocolate Mint OG x OG Auto
- Tage: n.d.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (Gesetz 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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