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KÖSTLICHE SAMEN - KRITISCHE NEVILLE HAZE 2.0 FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. DELCNH5
Hersteller: DELICIOUS SEEDS
Um Critical Neville Haze zu kreieren, kreuzte das Team von Delicious Seeds Critical Mass mit einem spektakulären Exemplar der ursprünglichen Neville Haze. Letztere, ein sehr berühmter und sehr...
Standardpreis
€45,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Um Critical Neville Haze zu kreieren, kreuzte das Team von Delicious Seeds Critical Mass mit einem spektakulären Exemplar der ursprünglichen Neville Haze. Letztere, ein sehr berühmter und sehr schwer zu erhaltender Klon, verleiht der Sorte nahezu unübertroffene Haze-Qualitäten.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Critical Neville Haze 2.0 Delicious Seeds:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 10% Indica / 90% Sativa
- Genetik: Critical Mass x Neville's Haze
- Tage: 60-70 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.

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