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PARADIES SAMEN - ATOMICAL HAZE FEM | 10 SAMEN
Kabeljau. PS1021
Hersteller: PARADISE SEEDS
Superior Legend... diese sativadominierte Sorte vereint die besten Sativa-Landrassen aus aller Welt in einer explosiven Pflanze.
Dies ist eine der Sorten der nächsten Generation und ist unser...
Standardpreis
€113,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Superior Legend... diese sativadominierte Sorte vereint die besten Sativa-Landrassen aus aller Welt in einer explosiven Pflanze.
Dies ist eine der Sorten der nächsten Generation und ist unser Durchbruch in der klassischen Kennerwahl. Atomical Haze kombiniert Original Haze (Sativa-Genetik aus Kolumbien, Mexiko und Thailand) mit einer indischen Sativa und einer afghanischen Indica. Dieser Hybrid-Mix hat etwas ganz Besonderes geschaffen.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Dies ist eine der Sorten der nächsten Generation und ist unser Durchbruch in der klassischen Kennerwahl. Atomical Haze kombiniert Original Haze (Sativa-Genetik aus Kolumbien, Mexiko und Thailand) mit einer indischen Sativa und einer afghanischen Indica. Dieser Hybrid-Mix hat etwas ganz Besonderes geschaffen.
Eigenschaften Atomical Haze Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Hybrid 20% Indica / 80% Sativa
- Genetik: Original Haze (Kolumbien, Mexiko und Thailand) x Indische Sativa x Afghanische Indica
- Tage: 63 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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