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PARADIES SAMEN - WEISSES RAUSCHEN FEM | 10 SAMEN
Kabeljau. PS1046
Hersteller: PARADISE SEEDS
Schalten Sie ein zu White Noise und genießen Sie einen alten niederländischen Klassiker, der für die 2020er Jahre aktualisiert wurde. Queen White Widow bekommt ein Update mit einer Cookies. Die...
Standardpreis
€101,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Schalten Sie ein zu White Noise und genießen Sie einen alten niederländischen Klassiker, der für die 2020er Jahre aktualisiert wurde. Queen White Widow bekommt ein Update mit einer Cookies. Die White Widow x Space Cookies-Kreuzung ist indicadominiert (80%) und zeichnet sich durch eine hervorragende Ausgewogenheit und große Stärke aus.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften White Noise Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 80% Indica/ 20% Sativa-Hybrid
- Genetik: White Widow x Space Cookies
- Tage: 56
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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