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ROYAL QUEEN SEEDS - BUBBLE KUSH AUTO FEM | 1 SAMEN
Kabeljau. RQSAUT01018
Hersteller: ROYAL QUEEN SEEDS
Diese Sorte wurde sorgfältig entwickelt. Sie kombiniert die besten Eigenschaften verschiedener Sativa-, Indica- und Ruderalis-Sorten. Das Ergebnis ist eine besondere Pflanze.
Merkmale...
Standardpreis
€9,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Diese Sorte wurde sorgfältig entwickelt. Sie kombiniert die besten Eigenschaften verschiedener Sativa-, Indica- und Ruderalis-Sorten. Das Ergebnis ist eine besondere Pflanze.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Bubble Kush Auto Royal Queen Seeds:
- Gattung: Autoflowering Feminisiert
- Genotyp: Hybrid 10% Sativa / 55% Indica / 35% Ruderalis
- Genetik: Bubble Gum x O.G. Kush x Critica Automatic
- Tage: 70-84
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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