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SEEDSTOCKERS - EISCREME 41 SCHNELL FEM | 25 SAMEN
Kabeljau. SSTKF0025036
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Gelato, der beste Phänotyp: Gelato 41. Diese Sorte stammt aus der 'Girl Scout'-Familie und wird von Kennern manchmal 'Kiss Ice Cream' genannt. Außerdem sind die Samen dieser FAST-Version 100%...
Standardpreis
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Gelato, der beste Phänotyp: Gelato 41. Diese Sorte stammt aus der 'Girl Scout'-Familie und wird von Kennern manchmal 'Kiss Ice Cream' genannt. Außerdem sind die Samen dieser FAST-Version 100% photoperiodisch, aber mit einer ultraschnellen Blütezeit von etwa 7 Wochen.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Abs. 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Ice Cream 41 Fast Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Gelato 41 x Gelato 41 Auto FAST
- Tage: 56
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Abs. 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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