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SEEDSTOCKERS - GORILLA COOKIES FEM | 25 SAMEN
Kabeljau. SSTKF0025047
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Wir haben schon lange darauf gewartet, aber jetzt ist Gorilla Cookies da! Die Kombination des Gorilla Glue #4-Hybriden mit der Indica-dominanten Girl Scout Cookies hat einen weiteren sehr...
Standardpreis
€156,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Wir haben schon lange darauf gewartet, aber jetzt ist Gorilla Cookies da! Die Kombination des Gorilla Glue #4-Hybriden mit der Indica-dominanten Girl Scout Cookies hat einen weiteren sehr beständigen Klassiker hervorgebracht. Gorilla Cookies ist eine Hybridsorte, die leicht in Richtung Indica-Dominanz tendiert.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Gorilla Cookies Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Gorilla Glue #4 X Girl Scout Cookies
- Tage: 63
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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