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SEEDSTOCKERS - O.G. KUSH AUTO FEM | 100 SAMEN
Kabeljau. SSTKAF0100001
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Wahrscheinlich die "wichtigste" Autoflowering in der Seedstockers-Kollektion; diese Sorte konzentriert sich auf die höchste Qualität vom nordamerikanischen Kontinent.
Merkmale O.G....
Standardpreis
€389,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Mengenrabatte
- Da 5 a 9 Extra-Rabatt von 5 %
- Da 10 a 24 Extra-Rabatt von 10 %
- Da 25 a 999 Extra-Rabatt von 15 %
Wahrscheinlich die "wichtigste" Autoflowering in der Seedstockers-Kollektion; diese Sorte konzentriert sich auf die höchste Qualität vom nordamerikanischen Kontinent.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale O.G. Kush Auto Fem:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Chem Dawg X Lemon Thai Paki Kush
- Tage: 70
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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