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SEEDSTOCKERS - SHERBET AUTO FEM | 25 SAMEN
Kabeljau. SSTKAF0025029
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Das einzige, was noch begehrenswerter ist als die preisgekrönte Sherbet-Genetik, ist die Sherbet Autoflower-Genetik! Die Genetik stammt von Girl Scout Cookies mit einigen Einflüssen von Cherry Pie,...
Standardpreis
€156,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Das einzige, was noch begehrenswerter ist als die preisgekrönte Sherbet-Genetik, ist die Sherbet Autoflower-Genetik! Die Genetik stammt von Girl Scout Cookies mit einigen Einflüssen von Cherry Pie, OG Kush und Durban Poison. Dies ist Autoflowering unter den neuesten aus der amerikanischen Genetik.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Sherbet Auto Fem:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: (GSC x Pink Panties) x Northern Lights auto
- Tage: 63-70
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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