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SÜSSE SAMEN - CHEM BEYOND DIESEL CBD FEM | 3+1 SAMEN
Kabeljau. SWCBDCP3
Hersteller: SWEET SEEDS
Cannabidiol (CBD)-reiche Genetik aus den USA, das Ergebnis einer Kreuzung zwischen einer der bekanntesten und wichtigsten amerikanischen Sorten, Chemdawg, und einer CBD-reichen europäischen Genetik...
Standardpreis
€28,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Cannabidiol (CBD)-reiche Genetik aus den USA, das Ergebnis einer Kreuzung zwischen einer der bekanntesten und wichtigsten amerikanischen Sorten, Chemdawg, und einer CBD-reichen europäischen Genetik aus amerikanischen Vorfahren der Diesel-Familie.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Chem Beyond Diesel CBD Fem Sweet Seeds:
- Gattung: Feminisierter Hybrid
- Genetik: Chemdawg x Clone CBD-reich
- Zusammensetzung: 55% Indica / 45% Sativa
- Tage: 56
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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