STILLE SAMEN - OG KUSH FEM
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Kabeljau. SILS016F03
Hersteller: SILENT SEEDS
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Kabeljau. SILS016F05
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Kabeljau. SILS016F10
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OG Kush ist eine hochwertige feminisierte Indica-dominante Sorte, die ein echter kalifornischer Maßstab in diesem Bereich ist. Es ist eine Sorte, die in den Apotheken immer noch sehr beliebt ist, auch dank des Beitrags vieler amerikanischer Künstler, die ihr Image seit fast einem Jahrzehnt mit dieser Sorte verbinden. Den Titel des Champions hat sie sich dank ihres einzigartigen, köstlichen, intensiven, komplexen und kontrastreichen Geschmacksprofils verdient, das an eine gekonnte Mischung aus Benzin und Zitrone erinnert. Original-Geschmack...
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften OG Kush Fem:
- Gattung: Indica-dominant feminisiert
- Genotyp: Hybrid 75% Indica / 25% Sativa
- Genetik: Lemon Thai x Chemdawg
- Tage: 55
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.

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