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SÜSSE SAMEN - SÜSSER KÄSE AUTO® FEM (SWS33) | 100 SAMEN
Kabeljau. SWCHA100
Hersteller: SWEET SEEDS
Autoflowering der 3. Generation. Hybrid Ergebnis der Kreuzung einer ausgewählten Sorte von Fast Bud Auto (SWS16) mit einem Elite-Klon von Sweet Cheese (SWS19).
Merkmale Sweet Cheese...
Standardpreis
€350,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Autoflowering der 3. Generation. Hybrid Ergebnis der Kreuzung einer ausgewählten Sorte von Fast Bud Auto (SWS16) mit einem Elite-Klon von Sweet Cheese (SWS19).
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgeschlossen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Sweet Cheese Auto Fem:
- Gattung: Autoflowering feminisierter Hybrid
- Genotyp: Indica: 35,6% / Sativa: 61,3% / 3,1% Ruderalis
- Genetik: Fast Buds Auto (SWS16) x elitärer Sweet Cheese-Klon (SWS19)
- Tage: 56
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgeschlossen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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