verfügbar
WHITE LABEL - EISCREME #420 FEM | 5 SAMEN
Kabeljau. WL1520529
Hersteller: WHITE LABEL SEED COMPANY
Gelato #420 ist die neueste Verbesserung der berühmten kalifornischen Gelato. Abgeleitet und schließlich aus dem einzigen Klon als eine stabile Sorte dieser Sorte verfügbar.
Die beliebte...
Standardpreis
€41,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Gelato #420 ist die neueste Verbesserung der berühmten kalifornischen Gelato. Abgeleitet und schließlich aus dem einzigen Klon als eine stabile Sorte dieser Sorte verfügbar.
Die beliebte Version von Gelato, Gelato 33, wurde durch die Kreuzung von Sunset Sherbet mit Thin Mint (einem speziellen Phänotyp von Girl Scout Cookies) geschaffen. Beide Mehrfach-Hybriden wurden mit OG Kush (einem Derivat von Hindu Kush) und der legendären südafrikanischen Sativa, bekannt als Durban Poison, kreiert.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Die beliebte Version von Gelato, Gelato 33, wurde durch die Kreuzung von Sunset Sherbet mit Thin Mint (einem speziellen Phänotyp von Girl Scout Cookies) geschaffen. Beide Mehrfach-Hybriden wurden mit OG Kush (einem Derivat von Hindu Kush) und der legendären südafrikanischen Sativa, bekannt als Durban Poison, kreiert.
Eigenschaften Ice Cream #420 Fem:
- Gattung: Hybrid Feminisiert
- Genotyp: 60% Indica / 40% Sativa
- Genetik: Gelato 33 x Originalzüchtung Durban x Hindu Kush
- Blühende Tage: 56 - 63 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
-
5

Neuberechnung in Arbeit ...