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DUTCH PASSION - SUGAR BOMB PUNCH FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. DP11132
Hersteller: DUTCH PASSION
Sugar Bomb Punch ist eine Kreuzung zwischen THC Bomb und Critical Orange Punch x Bubba Island Kush. Diese '3-Wege-Kreuzung' hat dieses sehr interessante und vielfältige Profil hervorgebracht. Die...
Standardpreis
€39,95 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Sugar Bomb Punch ist eine Kreuzung zwischen THC Bomb und Critical Orange Punch x Bubba Island Kush. Diese '3-Wege-Kreuzung' hat dieses sehr interessante und vielfältige Profil hervorgebracht. Die Kombination dieser 3 Sorten hat eine neue Sorte geschaffen, die ihresgleichen sucht.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Sugar Bomb Punch Fem:
- Gattung: XXL feminisiert
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: THC Bomb X (Critical Orange Punch x Bubba Island Kush)
- Tage: 63
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsabkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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