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HUMBOLDT SEED ORGANISATION - CHOCOLATE MINT OG 2.0 FEM | 5 SEEDS
Kabeljau. HS017F0005
Hersteller: HUMBOLDT SEED ORGANIZATION
Abgeleitet aus der Kreuzung von Emerald OG und Grandaddy Purple, sind die Ursprünge von Chocolate Mint OG v2 rein und von großer Qualität. Es ist eine außergewöhnlich schnelle Pflanze.
Standardpreis
€52,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Abgeleitet aus der Kreuzung von Emerald OG und Grandaddy Purple, sind die Ursprünge von Chocolate Mint OG v2 rein und von großer Qualität. Es ist eine außergewöhnlich schnelle Pflanze.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Chocolate Mint OG 2.0 Fem:
- Gattung: Feminisiert
- Genotyp: 80% Indica / 20% Sativa-Hybrid
- Genetik: Emerald OG x Grandaddy Purple
- Tage: schnell blühend
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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