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KÖSTLICHE SAMEN - CHOCOBANG FEM | 3 SAMEN
Kabeljau. DEL10100000000247
Hersteller: DELICIOUS SEEDS
CHOCOBANG, eine Sorte, die zum ersten Mal vor mehr als 4 Jahren gekreuzt wurde und sich das Recht verdient hat, an der Spitze des Delicious Seeds Katalogs zu stehen.
Sie besteht aus 100%...
Standardpreis
€38,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
CHOCOBANG, eine Sorte, die zum ersten Mal vor mehr als 4 Jahren gekreuzt wurde und sich das Recht verdient hat, an der Spitze des Delicious Seeds Katalogs zu stehen.
Sie besteht aus 100% kalifornischer (USA) Genetik und ist eine Kreuzung unseres bereits bekannten und berühmten Apalachian Kush mit einem Elite-Klon von Chocolope, der sich von den üblichen Chocolope-Selektionen auf dem Markt stark unterscheidet. Diese Sorte enthält OG Chocolate Thay Genetik gekreuzt mit Cannalope Haze.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Sie besteht aus 100% kalifornischer (USA) Genetik und ist eine Kreuzung unseres bereits bekannten und berühmten Apalachian Kush mit einem Elite-Klon von Chocolope, der sich von den üblichen Chocolope-Selektionen auf dem Markt stark unterscheidet. Diese Sorte enthält OG Chocolate Thay Genetik gekreuzt mit Cannalope Haze.
Merkmale Chocobang Fem:
- Gattung: Feminisierter Hybrid
- Genotyp: 30% Indica 70% Sativa
- Genetik: Appalachian Kush x Chocolope
- Tage: 63 - 77 Tage
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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