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SEEDSTOCKERS - GORILLA GLUE AUTO FEM | 1 SEED Verfügbar solange der Vorrat reicht
Kabeljau. SSTKAF0001027
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Gorilla Glue Autoflower kombiniert die US-Genetik von Chem's Sister, Sour Dubb und Chocolate Diesel. Sie ist eine Autoflower in professioneller Qualität. Wenn Sie die ursprüngliche Gorilla...
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Gorilla Glue Autoflower kombiniert die US-Genetik von Chem's Sister, Sour Dubb und Chocolate Diesel. Sie ist eine Autoflower in professioneller Qualität. Wenn Sie die ursprüngliche Gorilla Glue-Genetik mochten, dann werden Sie die autoflowering Version lieben.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Gorilla Glue Auto Fem:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Chem's Sister x Sour Dubb x Chocolate Diesel x NY Diesel Auto
- Tage: 63
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Komma 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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