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SEEDSTOCKERS - STICKY FINGERS AUTO FEM (SUPERIOR) | 1 SAMEN
Kabeljau. SSTKAF0001030
Hersteller: SEEDSTOCKERS
Diese autoflowering Sorte hat alles, was Sie brauchen. Ausgewählte Elite-Genetik des 'Thin Mint' Girl Scout Cookies Phänotyps wurde mit Seedstockers' 'Sticky Monkey' (Gorilla Glue #4) gekreuzt und...
Standardpreis
€14,50 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
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Diese autoflowering Sorte hat alles, was Sie brauchen. Ausgewählte Elite-Genetik des 'Thin Mint' Girl Scout Cookies Phänotyps wurde mit Seedstockers' 'Sticky Monkey' (Gorilla Glue #4) gekreuzt und in einem autoflowering Format produziert.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Sticky Fingers Auto Fem:
- Gattung: Feminisierte Autoflowering
- Genotyp: Indica-dominanter Hybrid
- Genetik: Sticky Fingers X OG Candy Dawg Auto
- Tage: 77
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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