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STILLE SAMEN - ROSA SONNENUNTERGANG FEM | 10 SAMEN
Kabeljau. SILS025F10
Hersteller: SILENT SEEDS
Pink Sunset ist eine feminisierte Sammelsamen, das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen SHERBINSKIS (berühmter Schöpfer von ikonischen Sorten wie Ice Cream, Sunset Sherbet und Pink Panties) und...
Standardpreis
€179,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Pink Sunset ist eine feminisierte Sammelsamen, das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen SHERBINSKIS (berühmter Schöpfer von ikonischen Sorten wie Ice Cream, Sunset Sherbet und Pink Panties) und Silent Seeds. Diese erstklassige Partnerschaft bietet der ganzen Welt und allen Möglichkeiten kalifornische Hybriden von höchster Qualität.
Pink Sunset ist eine Kreuzung zwischen dem renommierten Florida OG r Pink Panties .
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Pink Sunset ist eine Kreuzung zwischen dem renommierten Florida OG r Pink Panties .
Merkmale Pink Sunset Fem:
- Gattung: Feminisierte Indica-dominante Hybride
- Genotyp: Indica/Sativa-Hybrid
- Genetik: Florida OG x Pink Panties
- Tage: 58 - 63 - 75 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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