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SÜSSE SAMEN - RED HOT COOKIES® FEM (SWRHCP3) | 100 SAMEN
Kabeljau. SWRHCP100
Hersteller: SWEET SEEDS
Sorte, die aus der Kreuzung eines Eliteklons von Tropicanna Cookies (Girl Scout Cookies x Tangie) mit einem Eliteklon von Tangie entstanden ist.
Merkmale Red Hot Cookies® Fem:
Gattung:...
Standardpreis
€350,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Sorte, die aus der Kreuzung eines Eliteklons von Tropicanna Cookies (Girl Scout Cookies x Tangie) mit einem Eliteklon von Tangie entstanden ist.
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Merkmale Red Hot Cookies® Fem:
- Gattung: Hybrid Feminisiert
- Genotyp: Hybrid: Indica: 40% / Sativa: 60%
- Genetik: Tropicanna Cookies (Girl Scout Cookies x Tangie) x Elite-Klon von Tangie
- Tage: 56 Tage
ACHTUNG: Hanfsamen fallen nicht unter den Rechtsbegriff Cannabis, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses vom 27.7.1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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