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ROYAL QUEEN SEEDS - TITAN F1 AUTOFLOWERING | 5 SAMEN
Kabeljau. RQSF1AUT005068
Hersteller: ROYAL QUEEN SEEDS
Ein echter F1-Hybrid. Titan F1 ist eine autoflowering Sorte, die durch die Inzucht mehrerer Elternlinien, die von Blue Dream, Sugar Magnolia und Amnesia abstammen, entstanden ist.
Standardpreis
€60,00 Inklusive Mehrwertsteuer(10%)
Ein echter F1-Hybrid. Titan F1 ist eine autoflowering Sorte, die durch die Inzucht mehrerer Elternlinien, die von Blue Dream, Sugar Magnolia und Amnesia abstammen, entstanden ist.
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
Eigenschaften Titan F1 Autoflowering Royal Queen Seeds:
- Gattung: Autoflowering Feminisiert
- Genotyp: F1 Indica/Sativa-Hybride
- Genetik: Blue Dream x Sugar Magnolia x Amnesia
- Tage: 70 - 77
WARNUNG: Hanfsamen sind vom gesetzlichen Begriff Cannabis ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel gelten (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; Einheitsübereinkommen über Betäubungsmittel von New York von 1961 und Tabelle II des Ministerialerlasses 27/7/1992). In Italien ist der Anbau von Hanf verboten (Artikel 28 und 73 des Präsidialdekrets 309/90), es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung vor (Artikel 17 des Präsidialdekrets 309/90). In Ermangelung einer solchen Genehmigung darf das Saatgut nur für andere Zwecke verwendet werden (zootechnische Zwecke, Sammeln usw.). Das Saatgut wird unter dem Vorbehalt verkauft, dass es nicht von Dritten im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen verwendet wird.
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